Direkt zum Inhalt
The independent public prosecution office of the EU
Report a crime

Auftrag und Aufgaben

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist als eine unabhängige Staatsanwaltschaft der Europäischen Union für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zuständig. Die Straftaten umfassen Betrug, Mehrwertsteuerbetrug mit einem Schaden über 10 Mio. EUR, Geldwäsche, Korruption usw.

Die EUStA führt Ermittlungen durch, ergreift Strafverfolgungsmaßnahmen und nimmt vor den zuständigen Gerichten der teilnehmenden Mitgliedstaaten die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr, bis das Verfahren endgültig abgeschlossen ist. Bevor die EUStA ihre Tätigkeit aufgenommen hat, konnten nur nationale Behörden diese Straftaten untersuchen und strafrechtlich verfolgen. Allerdings endete ihre Zuständigkeit an den Landesgrenzen. Organisationen wie Eurojust, OLAF und Europol verfügen nicht über die erforderlichen Befugnisse, um solche strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen.

Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit am 1. Juni 2021 hat die EUStA über 4 000 Strafanzeigen aus teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und von privaten Dritten registriert, und mehr als 929 Ermittlungen wurden eingeleitet (Stand Juni 2022). Zur Anzeige einer Straftat bei der EUStA steht den Bürgern ein spezielles Webformular zur Verfügung.

Der Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft ist in der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates festgelegt, die am 31. Oktober 2017 in Kraft getreten ist. DieSeite Rechtsrahmen enthält weitere Informationen über die Rechtsvorschriften zu verschiedenen Aspekte der EUStA.

Welches sind die finanziellen Interessen der EU?

Sie umfassen sämtliche Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte, die vom Haushaltsplan der Union oder von den Haushaltsplänen der nach den Verträgen geschaffenen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen oder von den von diesen verwalteten und überwachten Haushaltsplänen erfasst, von ihnen erworben oder ihnen geschuldet werden.

Um welche Straftaten geht es?

Die teilnehmenden Mitgliedstaaten müssen die PIF-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Diese Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrugund erhöht den Umfang des Schutzes des EU-Haushalts durch die Harmonisierung der Begriffsbestimmungen, Sanktionen und Verjährungsfristen für gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete Straftaten.

Sie definiert außerdem, welche Straftaten in den Zuständigkeitsbereich der EUStA fallen:

  • grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug mit einem Gesamtschaden von mindestens 10 000 000 EUR;
  • andere Formen des Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU;
  • Korruption, durch die die finanziellen Interessen der EU geschädigt werden oder geschädigt werden können;
  • unrechtmäßige Erlangung von Mitteln oder Vermögenswerten der EU durch einen öffentlichen Bediensteten;
  • Geldwäsche und organisierte Kriminalität sowie andere Straftaten, die mit einer der vorstehend genannten Kategorien untrennbar verbunden sind.

 

Beispiel: Wenn ein Beamter Schmiergeld im Zusammenhang mit einem von der EU finanzierten Projekt annimmt und dies durch einen Hauskauf verschleiert, kann die EUStA sowohl wegen Bestechlichkeit als auch wegen anschließender Geldwäsche ermitteln.

  • cross-border VAT fraud involving total damages of at least EUR 10,000,000;
  • other types of fraud affecting the EU’s financial interests;
  • corruption that damages, or is likely to damage, the EU’s financial interests;
  • misappropriation of EU funds or assets by a public official;
  • money laundering and organised crime, as well as other offences inextricably linked to one of the previous categories.

For example: If a civil servant takes a bribe in relation to an EU-funded project and conceals it by buying a house, the EPPO can investigate both the passive corruption and the subsequent money laundering.

Unsere Partner

Die Europäische Staatsanwaltschaft hat privilegierte Partnerschaften mit anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU aufgebaut.

Sie hat eine Vereinbarung mit der Europäischen Kommission geschlossen und Arbeitsvereinbarungen mit dem OLAFEurojustEuropol, dem Europäischen Rechnungshof, der Europäischen Investitionsbank und dem European Investment Fund unterzeichnet.

Die EUStA arbeitet nicht nur mit anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (wie den vorstehend genannten) zusammen, sondern außerdem mit den folgenden zusätzlichen Kategorien von Partnern:

  • Behörden nicht teilnehmender EU-Mitgliedstaaten;
  • Behörden von Nicht-EU-Staaten (Drittländern);
  • Behörden teilnehmender EU-Mitgliedstaaten;
  • Netzwerke der justiziellen Zusammenarbeit und der Strafverfolgung (Europäisches Justizielles Netz für Strafsachen, CARIN usw.);
  • internationale Organisationen und vergleichbare Einrichtungen (Rat der Europäischen Union, Interpol usw.).

Die Arbeitsvereinbarungen mit einigen der vorstehend genannten Einrichtungen sind öffentlich zugänglich und können im Bereich Dokumente auf unserer Website abgerufen werden.